Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018
Neuausrichtung der betrieblichen Altersvorsorge
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (kurz GRV) ein.
Daher funktioniert der sogenannte „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer.
Der Traum vom guten Ruhestand muss keine Fiktion bleiben.
Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig! Eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Die Politik hat jetzt erneut reagiert und will die Altersvorsorge in Deutschland durch eine wesentliche Neuausrichtung stärken. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen soll der Verbreitungsgrad durch ergänzende Förderungen erhöht werden und die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden. Durch Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht soll verstärkt bei Beschäftigten mit geringem Einkommen der Anreiz zur Eigenvorsorge verbessert werden. Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft und wartet unter anderem mit einigen Verbesserungen auf:
Gemeinsam zum bAV Konzept
Fazit
Ob das BRSG das gewünschte Ziel, die Verbreitung der bAV in Klein- und mittleren Unternehmen zu stärken, erreichen wird, bleibt wohl nur abzuwarten. Aber das BRSG hat in jedem Fall Verbesserungen im Gepäck, die insbesondere Geringverdienern deutliche Mehrwerte in der Altersvorsorge bringen. Die Förderung für Geringverdiener bietet Arbeitgebern einen starken Anreiz, speziell den Arbeitnehmern unterhalb des Durchschnittsverdientes mit einer vom Betrieb gesponserten Zusatzrente eine besondere Wertschätzung entgegen zu bringen.
Was das alles für Sie als Unternehmer oder Personalverantwortlicher bedeutet
Sie sollten sich auf jeden Fall mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz auseinandersetzen. Haben Sie das bisher nicht getan, ist das noch kein sprichwörtlicher Beinbruch: Unsere Experten kennen die Neuerungen bis ins kleinste Detail und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Schließlich zeigt der Blogbeitrag, dass es nicht ganz trivial ist allen gesetzlichen Regelungen und Ansprüchen zu genügen. Ein unverbindliches Kontaktgespräch kann Ihnen da schon eine Menge Klarheit bringen.
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.